Rechte sind das gemeinsame Freiheitskapital von Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Grundrechte zumal. Sie eröffnen robuste Gestaltungsräume, in denen wir unsere Selbstbestimmung und unsere Handlungsziele legitim verwirklichen können. Wie übertragen wir nachhaltig optimal dieses gemeinsame Freiheitskapital aus der „analogen Welt“ in die Digitale Gesellschaft im Kontext von Big Data, IoT und Smart Environments?

Einen Diskussionsbeitrag zu dieser Frage nach Charta-Prinzipien plant die Charta digitale Vernetzung im Rahmen des Jahresprojekts „Digital Bill of Rights“. Die Auftaktveranstaltung und erste Arbeitssitzung hierzu fand am 16. September 2019 im Senatssaal der Julius-Maximilians-Universität Würzburg statt. Dorthin hatte die Charta digitale Vernetzung e.V. in Kooperation mit der Professur für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg zu einem Expert Workshop eingeladen. Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden erarbeiteten in einer intensiven interdisziplinären Diskussion Leitfragen, thematische Grundlinien und erste Textbausteine für ein Diskussionspapier zu Chancen und Risiken einer „Digital Bill of Rights“.

Als Teilnehmer*innen vor Ort konnte Charta-CEO Markus Wartha (EDASCA / Charta Vorstand) begrüßen: Dominik Golle (Zentrum Digitalisierung Bayern, München), Philipp Klein (Charta Geschäftsstelle), Dr. Karina Lott (Elsevier), Dr. Rahild Neuburger (LMU München / Charta Vorstand), Prof. Dr. Wolfgang Schröder (JMU Würzburg / Charta Vorstand), Prof. Dr. Matthias Schmidt, (Beuth Hochschule, Berlin) und Dr. Björn Stecher (Initiative D21, Berlin). Dr. Tobias Knobloch (Capgemini, Berlin) war kurzfristig verhindert und übersandte ein Dossier als Diskussionsbeitrag.

Am Ende des Würzburger Expert Workshops lud Prof. Dr. Matthias Schmidt zu einer Fortsetzungsveranstaltung im November 2019 an die Beuth Hochschule nach Berlin ein.

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