Das Bundeskabinett hat kurz vor den Feiertagen den gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die TKG-Novelle 2020 umfasst dabei u.a. folgende Punkte:
Ausbaumaßnahmen für Mobilfunk und Festnetz / Mitnutzung von Infrastrukturen
- Stärkung der Nutzung alternativer Verlegetechniken wie Trenching und oberirdische Verlegung
- Vereinfachung der Genehmigungserfordernisse z.B. bei geringfügigen Baumaßnahmen
- Bündelung von Genehmigungserfordernissen durch einheitliche Ansprechpartner auf Landes- und/oder kommunaler Ebene
- Vereinfachung der Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen sowie von Bahngrundstücken insbesondere zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in der Fläche
- Überarbeitung und Vereinfachung der Verfahren bei der 2016 eingeführten Mitnutzung von passiven Infrastrukturen von Versorgungsträgern
- Einführung einer Mitnutzungsmöglichkeit von Stadtmöbeln und sonstigen geeigneten Trägerstrukturen für den Ausbau von small cells, die Bestandteil von 5G-Netzen sein werden.