Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit können die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus werden Ressourcen geschont, Medienbrüche vermieden und durchgängige, sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen.