Der EU-Rat hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (siehe Aktuelles vom 15.12.2015) angenommen. Damit ist der Weg frei für die finale Verabschiedung durch das EU-Parlament. In Kraft treten soll die neue Verordnung Anfang 2018 und die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen.
Die 28 EU-Staaten wollen Konsumenten künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren und gleichzeitig für Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll daher das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlichen und dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten verschaffen.
UPDATE 14.04.2016
Das EU-Parlament hat die Datenschutz-Grundverordnung erwartungsgemäß angenommen. Die Vorschriften werden 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam sein. Alle Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestandteile der Grundverordnung in nationales Recht zu transformieren.