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Intelligente Bildungsnetze

Kabinettbeschluss zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Institutionen (z.B. Bibliotheken und Archive). Die bestehenden Schranken des Urheberrechts sollen damit an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung) genutzt werden können. So sollen beispielsweise Lehrer und Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit öffentlich zugänglich machen dürfen.

Quellen: https://www.bmbf.de/de/bundesforschungsministerin-wanka-zum-kabinettbeschluss-zum-gesetz-zur-angleichung-des-4082.html

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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