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Intelligente Vernetzung

Kabinettsbeschluss zur Abschaffung der Störerhaftung

Die Bundesregierung hat heute den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Damit macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf schafft die viel kritisierte Störerhaftung auf Unterlassung ab: Danach können Internetzugangsanbieter wie WLAN-Betreiber bislang etwa dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer das Internet nutzen, um nicht lizensierte Inhalte ins Internet zu stellen. WLAN-Anbieter können bislang auch verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten tragen zu müssen, insbesondere die Abmahnkosten.

Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170405-zypries-zur-aenderung-beim-wlan-gesetz.html

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