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Intelligente Verwaltungsnetze

Kabinettsbeschlüsse für E-Government-Portalverbund

Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sollen nach Beschluss des Bundeskabinetts binnen fünf Jahren zu einem „Portalverbund“ verknüpft werden. Über individuelle Nutzerkonten soll es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Zu diesem Zweck wird eine Grundgesetzänderung vorgenommen (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-), die dem Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen) verleiht. Das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Das ebenfalls im Kabinett verabschiedete Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen), alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/12/buergerportal.html

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