Die Bundesregierung hat mit Beschluss des IT-Rats vom 19.01.2017 ihre IT-Strategie für den Zeitraum 2017 bis 2021 verabschiedet. Die IT-Strategie definiert übergreifende Ziele und Handlungsfelder für die IT der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung setzt darin unter anderem auf die kontinuierliche Aktualisierung der eingesetzten Technologien, die Offenheit gegenüber technischen Innovationen und die Umsetzung von möglichst offenen Standards. Die IT-Strategie wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik erstellt und anlassbezogen, mindestens alle fünf Jahre, fortgeschrieben und entsprechend den politischen sowie technologischen Entwicklungen aktualisiert. Mit der ressortübergreifend für die gesamte Informationstechnik der Bundesverwaltung verpflichtenden IT-Strategie will die Bundesregierung substantielle Schlüsseltechnologien fördern, sichern und schützen. So soll die Zukunftsfähigkeit der Bundesverwaltung gesichert werden.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811885.pdf (S. 23)