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Intelligente Vernetzung

Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz)

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.

Mit dem DigiNetz-Gesetz werden die öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Stadtwerke) verpflichtet, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.
Das DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, den gesamten Ausbauprozess für schnelles Internet zu optimieren. Teure und langwierige Doppelarbeiten an Straßen können künftig in viel größerem Umfang vermieden werden, da auch Bauarbeiten besser koordiniert werden.
Das Gesetz regelt auch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Zum Beispiel können Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die noch Kapazitäten frei haben, künftig für die Verlegung von Glasfaserkabeln und weiteren Übertragungstechnologien mitgenutzt werden.

Der Einspareffekt, der durch das DigiNetz-Gesetz entsteht, wird von Experten auf einen Milliardenbetrag geschätzt.

Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/013-dobrindt-diginetz.html

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