Die Bundesregierung hat am 25. Januar 2017 den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes (sogenanntes Open-Data-Gesetz) beschlossen. Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda 2014-2017. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten des Bundes verbessern.